
Schießstandordnung
- Der Schießleiter trägt die Verantwortung auf dem Schießstand. Besonders hat er darauf zu achten,daß die Sicherheitsbestimmungen unbedingt eingehalten werden.
Der Schießleiter kann einen zuverlässigen Schützen mit der Standaufsicht beuftragen, wenn er den Stand kurzfristig verlassen muß.
- Der Name des Schießleiters ist im Schützenstand an sichtbarer Stelle anzuschlagen.
- Jeder Schütze, der an einem Schießen teilnimmt, erkennt durch seine Teilnahme die Bestimmungen für das sportliche Schießen, die Schießstandordnung und die Ausschreibung an.
- Es dürfen nur Schützen an einer Schießveranstaltung teilnehmen, die gegen Haftpflicht und Unfall versichert sind.
- Die Teilnehmer müssen sich durch die Mitgliedskarte, auf der die Bruderschaft bescheinigen muß, dass der Schütze ausreichend versichert ist, ausweisen. Die Mitgliedskarte ist nur mit einem Lichtbild gültig.
- Schützen, die diesen Nachweis nicht führen, können nur an einem Schießen teilnehmen, wenn sie eine Gästeversicherungskarte lösen.
- Jeder Schütze kann nur für sich und auf seinen Namen schießen.
- Den Anleitungen des verantwortlichen Schißleiters ist unbedingt Folge zu leisten.
- Schützen, die den Anweisungen nicht nachkommen sind sofort vom Schießen auszuschließen und des Standes zu verweisen.
- vom Schießen können auch Schützen ausgeschlossen werden,
a) die durch leichtsinniges Hantieren mit der Waffe andere gefährden,
b) die geladene Waffe aus der Hand legen,
c) die durch lautes rufen oder undiszipliniertes Verhalten andere Schützen stören,
d) die versuchen auf unreelle Art ihr Ergebnis zu verbessern,
e) die unerlaubte Hilfsmittel verwenden,
f) die sich unerlaubter Anschläge bedienen.
- Das Resultat eines vom Schießen ausgeschlossenen Schützen ist zu streichen.
- Eingezahlte Startgelder verfallen.
- Ist der ausgeschlossene Schütze in einer Mannschaft gemeldet, wird sein Ergebnis in der Mannschaft gestrichen.
- Zielübungen dürfen nur im Schützenstand mit zum Kugelfang gerichteten Lauf gemacht werden.
- Bei abgestellten Waffen sind die Verschlüsse offen zu halten.
- Im Schützenstand darf nur geschossen werden, wenn der Schießleiter (Starter) dies ausdrücklich gestattet.
- Wird ein Schuß nach Ablauf der festgesetzten Schußzeit abgegeben, so wird der beste Schuß der letzten Scheibe abgezogen oder die letzte Scheibe nicht gewertet.
- Erst nach Schießerlaubnis darf die Waffe geladen werden.
- Muß das Schießen aus irgendeinem Grunde unterbrochen werden, so sind die Verschlüsse sofort zu öffnen.
Luftgewehre sind zu knicken oder zu entspannen, ebenso Luftpistolen.
Kleinkalibergewehre sind zu entladen.
- Das Schießen darf erst wieder fortgesetzt werden, wenn der Schießleiter dies ausdrücklich bekannt gibt.
- Zeitverlust, der durch Einstellung des Schießens entsteht, muß nachgegeben werden.
- Jedes Geschoß, das mit oder ohne Absicht den Lauf verläßt zählt.
- Waffenfehler oder fehlerhafte Munition gehen zu Lasten des Schützen.
- Muß während eines Wettkampfes die Waffe aus irgendwelchen Gründen gewechselt werden, so ist kein zusätzliches Probeschießen gestattet.
- Will ein Schütze ein im Lauf befindliches Geschoß nicht gewertet haben, so hat er dies dem Schießleiter zu melden. Der Schießleiter kann gestatten, dass dieser Schuß ohne Wertung, aber nicht auf die Scheibe, abgegeben werden kann.
- Das Berühren der Schußlöcher mit dem Finger oder Gegenständen (Bleistift, Schußlochprüfer, usw.) ist strengstens untersagt.
- Das Wechseln der Schießscheiben muß der Schütze beim Luftgewehr- oder Luftpistolenschießen selbst vornehmen, sofern Scheibenzuganlagen vorhanden sind.
- Beim Kleinkaliberschießen kann der Schütze eine Hilfskraft hinzuziehen zum Scheibenwechseln und Herrichten der Pritsche, sofern der Schießleiter nichts anderes bestimmt.
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur mit der schriftlichen Genehmigung oder in Anwesenheit ihrer Sorgeberechtigten am Schießen teilnehmen.
- Beschossene Wettkampfscheiben sind nach Entnahme aus dem Rahmen auf den Bauch zu legen und dürfen vom Schützen nicht mehr berührt werden.
- Um eine Beeinflussung bei der Auswertung zu vermeiden, ist den Schützen das Betreten des Auswertungsraumes verboten.
- Alle Schützen sind verpflichtet, beobachtete Unregelmäßigkeiten sofort dem verantwortlichen Schießleiter zu melden.
- Der Schießleiter ist verpflichtet, die Waffen zu überprüfen.
- Werden bei geprüften und zugelassenen Waffen Veränderungen vorgenommen, die nach den Bestimmungen nicht zugelassen sind, ist der Schütze vom Schießen sofort auszuschließen.
- Verläßt der Schütze während des Schießens den Schützenstand, so hat er die beschossenen Schießscheiben im Schützenstand zu lassen.
- Werden für einen Wettkampf mehrere Scheiben benötigt, so hat deer Schütze vor dem Start zu prüfen, ob die Scheiben vollzählig sind.
Ebenso ist zu pfüfen, ob alle Scheiben gekennzeichnet oder numeriert sind.
Fehlende und nicht gekennzeichnete oder nicht numerierte Scheiben müssen sofort bei der Standaufsicht reklamiert werden.