Die goldenen Kickerregeln

  • Drehen der Stange über 360° hinaus ist untersagt. Zuwiderhandlungen führen zu einem Elfer für die Gegnerische Mannschaft.
  • Einklemmen des Balls an der Seitenbande ist aus Sicherheitsgründen ebenfalls untersagt. Zuwiderhandlungen haben eine Strafabgabe von 1,- EUR in die Vereinskasse zur Folge.
  • Die Bälle dienen rein zum Spiel und sind nicht mit Wurfgeschossen zu verwechseln. Zuwiderhandlungen haben eine Strafabgabe von 1,- EUR in die Vereinskasse zur Folge.
  • Die gegnerische Mannschaft mit Hilfe der Spielstangen mutwillig zu verletzen, wird mit einer Verwarnungsgebühr in Höhe von 2,- EUR geahndet. Jede wiederholte Aktion zieht eine Ahndungsgebühr von 5,- EUR mit sich und kann gegebenenfalls auch zum Spielausschluß führen.
  • Das Abstellen von Getränken und Lebensmitteln jeglicher Art auf dem Kicker ist untersagt.
  • Verläßt der Spielball die dafür vorgesehene Spielfläche, so erfolgt ein Einwurf in einer dafür vorgesehenen Eckfelder bzw. Seiteneinwurfslöcher durch ablegen des Balls.
  • Verläßt ein Ball nach Torschuß das Tor und gerät wieder auf das Spielfeld, so gilt der Ball als nicht im "Kasten" und es darf sich hierfür kein Punkt angeschrieben werden.
  • Jegliche Beeinflussung des Balls, sei es durch Pusten, anheben des Kickers, reingreifen mit den Händen, etc. ist untersagt und führen zu einem Strafstoß für die generische Partei.
  • Wird ein Spielstand von 10 : 1 oder 11 : 0 erreicht, so hat die Gegnerische Mannschaft dem Sieger ein Getränk in Höhe von 1,- EUR auszugeben. Das Getränk muß allerdings noch am gleichen Abend eingelöst werden. Aufschreiben, Mitnehmen oder Verrechnen ist nicht erlaubt.
  • Die Spielstandregel 10:1 oder 11:0, ist die einzige Regel die vorher unter Absprache beider Spielparteien außer Kraft gesetzt werden kann.

Ein offizielles Regelwerk findet Ihr hier (Stand 2001):

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